GARDEROBENAUFBEWAHRUNG IM ASV Zirndorf / How to Party

§ 1 – Garderobenleistung / Garderobenpflicht
Aufbewahrungsgegenstände wie Mäntel, Jacken, sonstige Bekleidungsstücke sowie Taschen und Rucksäcke können kostenlos zur Aufbewahrung an der UNBEWACHTEN Garderobe auf eigene Gefahr aufgehängt oder abgelegt werden. Der Veranstalter (How to Party) behält sich vor, bei einzelnen Veranstaltungen das Mitnehmen von Schirmen sowie Taschen, Rucksäcken und sonstigen Behältnissen ab einer Größe von ca. 40 x 40 x 20 cm in die Veranstaltungsräume zu untersagen. Diese Gegenstände müssen dann an der UNBEWACHTEN Garderobe abgelegt werden.


§ 2 – Haftung
Der Veranstalter (How to Party) übernimmt KEINE Haftung für aufgehängte oder abgelegte Gegenstände jeglicher Art. Derdie Besucherin trägt die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung eigener Garderoben­stücke.


§ 3 – Handys, Schlüssel, Dokumente und andere Wertsachen
Besucherinnen sind gehalten, in den Garderobenstücken keine Gegenstände wie Ausweise, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel, Handys oder andere Wertsachen zu belassen. Derdie Besucherin trägt die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung sämtlicher in den Garderoben­stücken belassenen Gegenstände. Dies gilt ausdrücklich auch soweit diese in Garderobenstücken wie Taschen, Rucksäcken etc. belassen werden. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen.

§ 4 – Anerkennung der AGBs
Mit einer Ablage der Aufbewahrungsgegenstände an der Garderobe erklärt sich derdie Besucherin mit diesen Bedingungen einverstanden.