GARDEROBENAUFBEWAHRUNG IM ASV Zirndorf / How to Party

§ 1 – Garderobenleistung / Garderobenpflicht
Aufbewahrungsgegenstände wie Mäntel, Jacken, sonstige Bekleidungsstücke sowie Taschen und Rucksäcke können zur Aufbewahrung an der bewachten Garderobe abgegeben werden. Der Veranstalter (How to Party) behält sich vor, bei einzelnen Veranstaltungen das Mitnehmen von Schirmen sowie Taschen, Rucksäcken und sonstigen Behältnissen ab einer Größe von ca. 40 x 40 x 20 cm in die Veranstaltungsräume zu untersagen. Diese Gegenstände müssen dann an der bewachten Garderobe abgegeben werden.


§ 2 – Garderobenbon
Bei Abgabe an der bewachten Garderobe wird pro Kleidungsstück / Aufbewahrungsgegenstand ein Garderobenbon ausgegeben. Aufbewahrungsgegenstände werden nur gegen Rückgabe des Garderoben­bons, allerdings ohne weitere Prüfung der Berechtigung, ausgehändigt.
Bei Verlust des Garderobenbons können die Aufbewahrungsgegenstände erst herausgegeben werden, nachdem alle übrigen Besucherinnen ihre Aufbewahrungsgegenstände abgeholt haben oder wenn derdie Besucherin nachweislich sein Eigentum am Aufbewahrungsgegenstand glaubhaft macht. Die Herausgabe darf nur gegen Vorzeigen eines gültigen amtlichen Ausweises und unter Angabe von Name und Adresse erfolgen. Der Zutritt zum Garderobenbereich ist Besucherinnen nicht erlaubt.


§ 3 – Haftung
Die Haftung des Veranstalters (How to Party) beginnt ab Annahme des Aufbewahrungsgegenstandes gegen Aushändigung des Garderobenbons und beschränkt sich auf grobfahrlässig verursachte Schäden. Der hierfür erforderliche Nachweis obliegt demder Besucherin. Die Haftung endet mit der Heraus­gabe des Gegenstandes. Die Haftung des Veranstalters ist auf einen Zeitwert von maximal 150,- € begrenzt.
Der Veranstalter haftet nur für den abgegebenen Hauptgegenstand (Kleidungsstück, Ruck­sack, Tasche), jedoch nicht für weitere Gegenstände wie Schals, Mützen, Handschuhe, und Ähnliches. Eine Haftung dafür kann nur bei gesonderter Abgabe dieser Gegenstände gegen Garderobenbon übernommen werden.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für nicht abgeholte Gegenstände nach Schließung der bewachten Garderobe.


§ 4 – Handys, Schlüssel, Dokumente und andere Wertsachen
Besucherinnen sind gehalten, in den Garderobenstücken keine Gegenstände wie Ausweise, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel, Handys oder andere Wertsachen zu belassen. Das Angebot der Garderoben­leistung bezieht sich nicht auf die Aufbewahrung solcher Gegenstände, sondern ausschließlich auf den gegen Ausgabe eines Garderobenbons entgegengenommenen Gegenstand selbst. Derdie Besucherin trägt die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung sämtlicher in den Garderoben­stücken belassenen Gegenstände. Dies gilt ausdrücklich auch soweit diese in Garderobenstücken wie Taschen, Rucksäcken etc. belassen werden. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen.

§ 5 – Anerkennung der AGBs
Mit einer Abgabe der Aufbewahrungsgegenstände an der Garderobe erklärt sich derdie Besucherin mit diesen Bedingungen einverstanden.